Henner Henkel . Gebäudeenergieberater (HWK)
Meister im Maurerhandwerk und Bauleiter seit 1994
Energieeffizienzexperte im Förderprogramm des Bundes
Energieberatung für Wohngebäude BAFA
Energieberater für Denkmale und erhaltenswerte Bausubstanz
Nachweisberechtigter für Wärmeschutz 751374-eW-AKH
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Individueller Sanierungsfahrplan isfp
Voraussetzung für die Förderung seitens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine bereits durchgeführte Energieberatung für Wohngebäude (BAFA). Hier empfehle ich eine Vor-Ort-Beratung mit Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes. Dies beinhaltet:
Erhebung Ist-Zustand: Darstellen und Auswerten des energetischen Ist-Zustandes des Gebäudes und der Heizungsanlage durch Aufnahme der Daten vor Ort; Errechnung des Energiebedarfs und Erstellung einer Energiebilanz des derzeitigen Zustandes.
Erstellung des Beratungsberichts: Erarbeitung eines energetischen Sanierungskonzeptes und Empfehlung von Maßnahmen unter Berücksichtigung des baulichen Wärmeschutzes, der Wärmeerzeugung und Verteilung zu Heizzwecken sowie zur Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien; Unterbreiten eines Vorschlags, wie das angestrebte energetische Niveau in sinnvoll aufeinander abgestimmten Schritten erreicht werden kann (individueller Sanierungsfahrplan).
Das BAFA zahlt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.300 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser und 1.700 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Energieberatungsbericht in Wohnungseigentümerversammlungen erläutert wird.
Wer eine geförderte Energieberatung mit Ausstellung des individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) durchführen lässt und innerhalb der nächsten 15 Jahre eine Maßnahme daraus realisiert, bekommt einen Förderbonus von
fünf Prozentpunkten
bei deren Umsetzung.
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